Scheidung & Versorgungsausgleich


Scheidung und Versorgungsausgleich Familienrechtskanzlei Martina Wolter Braunschweig

Scheidung

Das deutsche Recht betrachtet die Ehe als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz im Grundgesetz gefordert wird. Sie kann nur durch den Tod, durch Scheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Bei der Annullierung findet keine Scheidung statt.
Die Scheidung oder die Aufhebung muss zwingend durch einen richterlichen Beschluss erfolgen
.

Welche Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe müssen erfüllt sein?
Ist davon auszugehen, dass eine Ehe gescheitert ist, kann sie auch geschieden werden.

  • Dieses bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weder besteht, noch ihre Wiederherstellung zu erwarten ist.
  • Dieses gilt auch dann, wenn die Ehepartner innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Allerdings wird nach der Härteklausel geprüft, ob ein Fortbestand der Ehe aus Gründen des Kindeswohls möglich erscheint.
  • Unerheblich ist, welcher Ehepartner das Scheitern der Ehe verursacht hat.

Vor- und Nachteile einer Online-Scheidung

Ob die oft als "Turbo-Lösung" bewertete Online-Scheidung in Ihrem speziellen Fall die richtige für Sie ist, müssen selbstverständlich Sie allein entscheiden. Damit Sie sich ein Bild dessen machen können, inwiefern sich das digitale vom traditionellen Verfahren unterscheidet, haben wir für Sie eine bewertungsneutrale Übersicht zusammengestellt; allgemeine Hinweise zu den Kosten finden Sie hier.
Vorab ein paar Anmerkungen:

  • Bezeichnung "Online-Scheidung"
    Eine Ehe wird auch heutzutage nicht online geschieden - lediglich die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt läuft per E-Mail und online ab.
  • Als Beteiligte müssen Sie beim Familiengericht am Tage der Scheidung immer persönlich erscheinen.
  • Auch der Ablauf des Verfahrens ist von der Einreichung des Antrages beim Familiengericht bis zum Scheidungstermin der gleiche.
  • Abschließend sei erwähnt, dass, wenn Sie uns als Ihren Anwalt nicht oft aufsuchen möchten, wir auch vieles per Telefon oder auch E-Mail klären können.
    Damit haben Sie letztlich genauso wenig oder oft unpersönlichen Kontakt mit uns wie mit einem Online-Anwalt, selbst wenn wir räumlich gesehen in der Nähe sind.

Vorteile einer Online-Scheidung:

  • schnell - Sie können unabhängig von Kanzleiöffnungszeiten den Antrag ausfüllen,
    und ein paar Tage später wird er dem Familiengericht übermittelt.
  • bequem - Sie sparen Zeit und Aufwand, müssen für Anwaltstermine keinen Urlaubstag nehmen

Nachteile einer Online-Scheidung:

  • reine Datenerfassung - keine Beratung möglich
  • klärungsbedürftige Punkte, die von Anfang an angesprochen werden müssen, werden alle
    per E-Mail übermittelt
  • Verständnisschwierigkeiten können nicht in einem persönlichen Gespräch geklärt werden,
    nur schriftlich
  • Sie können die Qualität Ihres Anwalts nur per Internetauftritt einschätzen
  • Sie wissen nicht, ob Sie im Zuge einer persönlichen Beratung möglicherweise
    von Ihrem Anwalt auf Kostenersparnisse hingewiesen worden wären

Trennungsjahr und Trennungszeit

Um Ihnen als den Ehegatten eine genaue Untersuchung des Merkmals Scheitern (Zerrüttung) zu ersparen, gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem entscheidenden Richter zwei Vermutungen 

an die Hand:

 

1. Leben Sie von Ihrem Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt, kann von einer Zerrüttung ausgegangen werden. Die Zerrüttung gilt als unwiderlegbar, wenn sich beide Ehepartner auf eine einverständliche Scheidung einigen oder keine Bereitschaft zur Versöhnung besteht.

Der Nachweis des Trennungsjahres kann rechtssicher erfolgen durch den Wechsel in die Steuerklasse IV im laufenden Jahr bzw. Steuerklasse I im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr.

 

2. Nach einer Trennungszeit von drei Jahren kann auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden. Auch dieses gilt als unwiderlegbar.

 

Unzumutbare Härte als vorzeitiger Scheidungsgrund

Wird die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehegatten zur sogenannten unzumutbaren Härte, die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt, kann die Ehe vor Vollendung des ersten Trennungsjahrs und ohne Einwilligung beider Ehegatten geschieden werden. 

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Prozedere, Kosten und Folgen einer Scheidung

 

Scheidungsverfahren werden vor dem Amtsgericht (Familiengericht) ausgetragen. Dafür ist für Sie und Ihren Ehepartner ein anwaltlicher Beistand vorgeschrieben (Anwaltszwang). Die Kosten des Verfahrens tragen Sie beide zur Hälfte; eine Prozesskostenhilfe ist eventuell möglich.


Eine Scheidung zieht (fallabhängig und eventuell außergerichtlich) nach sich:

  • Klärungen des Unterhalts
  • Klärung des Versorgungsausgleiches (einschl. Entgeltpunkte)
  • Klärung der Vermögensauseinandersetzung
  • Aufteilung des Hausrats (Gütertrennung)
  • Veranlagung von Einkommensteuern zur Zeit der Trennung
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Umgangsrecht und die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder

Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Ehescheidungsprozesse regelt das Familiengericht den Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften. Dabei gilt als Ehezeit die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

In den Versorgungsausgleich werden insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen einbezogen:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes
  • berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen)
  • private Lebensversicherungen (nur Rente (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG))

Sie wollen die Scheidung? Sprechen wir in Ruhe darüber.

Viele Dinge müssen jetzt bedacht werden. Deshalb ist uns von Anfang an eine kompetente Beratung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände wichtig, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 0531 - 40191 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@familienrechtskanzlei-wolter.de.
Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

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