Das deutsche Recht betrachtet die Ehe
als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz im Grundgesetz gefordert wird. Sie kann nur durch den Tod, durch Scheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Bei der
Annullierung findet keine Scheidung statt.
Die Scheidung oder die Aufhebung muss zwingend durch einen richterlichen Beschluss erfolgen.
Welche Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe müssen erfüllt sein?
Ist davon auszugehen, dass eine Ehe gescheitert ist, kann sie auch geschieden werden.
Ob die oft als "Turbo-Lösung" bewertete Online-Scheidung in Ihrem speziellen Fall die richtige für Sie ist, müssen
selbstverständlich Sie allein entscheiden. Damit Sie sich ein Bild dessen machen können, inwiefern sich das digitale vom traditionellen Verfahren unterscheidet, haben wir für Sie eine
bewertungsneutrale Übersicht zusammengestellt; allgemeine Hinweise zu den Kosten finden Sie
hier.
Vorab ein paar Anmerkungen:
Vorteile einer Online-Scheidung:
Nachteile einer Online-Scheidung:
Um Ihnen als den Ehegatten eine genaue Untersuchung des Merkmals Scheitern (Zerrüttung) zu ersparen, gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem entscheidenden Richter zwei Vermutungen
an die Hand:
1. Leben Sie von Ihrem Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt, kann von einer Zerrüttung ausgegangen werden. Die Zerrüttung gilt als unwiderlegbar, wenn sich beide Ehepartner auf eine einverständliche Scheidung einigen oder keine Bereitschaft zur Versöhnung besteht.
Der Nachweis des Trennungsjahres kann rechtssicher erfolgen durch den Wechsel in die Steuerklasse IV im laufenden Jahr bzw. Steuerklasse I im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr.
2. Nach einer Trennungszeit von drei Jahren kann auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden. Auch dieses gilt als unwiderlegbar.
Unzumutbare Härte als vorzeitiger Scheidungsgrund
Wird die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehegatten zur sogenannten unzumutbaren Härte, die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt, kann die Ehe vor Vollendung des ersten Trennungsjahrs und ohne Einwilligung beider Ehegatten geschieden werden.
Scheidungsverfahren werden vor dem Amtsgericht (Familiengericht) ausgetragen. Dafür ist für Sie und Ihren Ehepartner ein anwaltlicher Beistand vorgeschrieben (Anwaltszwang). Die Kosten des Verfahrens tragen Sie beide zur Hälfte; eine Prozesskostenhilfe ist eventuell möglich.
Eine Scheidung zieht (fallabhängig und eventuell außergerichtlich) nach sich:
Im Rahmen der Ehescheidungsprozesse regelt das Familiengericht den Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften. Dabei gilt als Ehezeit die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
In den Versorgungsausgleich werden insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen einbezogen:
Viele Dinge müssen jetzt
bedacht werden. Deshalb ist uns von Anfang an eine kompetente Beratung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände wichtig, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 0531 - 40191 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@familienrechtskanzlei-wolter.de.
Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.